Werte Unternehmerin, werter Unternehmer!
Abschaffung der Pflichtveröffentlichungen - Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung!
Wir wenden uns heute mit einer Forderung an Sie, die von prinzipieller Bedeutung für die heimischen Wirtschaftsreibenden ist. Konkret geht es um die Abschaffung der Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung!
Firmenbucheintragungen sind nach § 10 (HGB) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen. Dieser Pflichtveröffentlichung geht voraus, dass z.B. Die Bilanz zu dem jeweiligen Stichtag dem Gericht zur Verfügung gestellt wird.
Diese Pflichtveröffentlichung ist aber völlig unnötig und überflüssig. Mit der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/58/EG werden Unternehmensinformationen durch moderne technische Hilfsmittel einfacher und rascher zugänglich gemacht und gleichzeitig den Gesellschaften die Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten erleichtert. Daraus ergibt sich auch, dass die Einsichtnahme von Jahresabschlüssen udgl. erheblich optimiert wird.
Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass Unternehmen zwar elektronische Eingabeverpflichtungen auferlegt werden, gleichzeitig aber im Amtsblatt zur Wiener Zeitung inseriert werden muss, dass die Bilanz im Firmenbuch eingereicht wurde. Die anfallenden Kosten sind natürlich vom Unternehmer zu tragen und sind nicht mehr als eine Subvention der Wiener Zeitung.
Bis dato waren Bundeskanzleramt und Justizministerium für dieses Anliegen unzugänglich. Wir werden nun – gemeinsam mit Ihnen – durch eine umfassende Unterschriftenaktion die Regierungsstellen dazu bewegen, diese unnötige Verpflichtung abzuschaffen. Das wäre ein echter Bürokratieabbau der Kosten senkt!
Mehr Nutzen – Weniger Kosten!



WKÖ-Vizepräs.
Matthias Krenn
RFW-Landesobmann
Komm.-Ratbr
Peter Mitterer
WKK-Vizepräsident
Herwig Druml
RFW-Landesgeschäftsführer
Begleitschreiben und Erklärung jetzt downloaden und ausgefüllt bitte an den
- RFW-Kärnten unter 0463 - 50 46 10 -12 faxen oder an den
- RFW-Kärnten | St. Veiter Ring 27 | 9020 Klagenfurt
senden.